INNOVATIV, FAMILIENFREUNDLICH, NAH AM PATIENTEN:
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) stellt mit rund 10.000 Mitarbeiter:innen an beiden Standorten in Gießen und Marburg die Versorgung unserer jährlich 500.000 Patient:innen auf höchstem medizinischen und pflegerischem Niveau sicher.
Am Standort Marburg suchen wir ab sofort
in der Klinik für Diagnostische und interventionelle Radiologie einen ein/eine/einen
MFA (w/m/d) mit Röntgenschein
für eine unbefristete Einstellung in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung.
Sie suchen nach einem neuen Tätigkeitsfeld und einer neuen Herausforderung? Dann sind Sie bei uns richtig.
Die Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie ist eine der zentralen Schnittstellen im Universitätsklinikum Marburg. Hier werden alle stationären und ambulanten Patienten*innen des Universitätsklinikum Marburg mit dem vollständigen Spektrum radiologischer Leistungen und Spezialverfahren einschließlich bildgesteuerter Interventionen und mikroinvasiver Therapie versorgt. Die Abteilung ist komplett digitalisiert, einschließlich RIS/PACS. Nach einer umfassenden, individuell abgestimmten Einarbeitung erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit regelmäßigen Rotationen zwischen den verschiedenen Arbeitsplätzen.
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung Zum/zur MFA mit Röntgenschein, oder die Bereitschaft diesen zu erwerben. Außerdem bringen Sie Zuverlässigkeit, Eigeninitiative sowie ein freundliches Auftreten, Freude an der Zusammenarbeit im interdisziplinären Team und die Bereitschaft zur Teilnahme am Schicht- und Rufdienst mit.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.